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Die Stadt bietet, wie jedes Jahr, eine außerörtliche Ferienaktion an.
Wenn z.B. wie dieses Jahr, bei der Ungarnfahrt, ein Kind aus einen Arbeitslosengeld II - Haushalt mitfahren möchte, dann kommen auf die Familie erhebliche Kosten zu (ca. 180 €).
Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Teilnahmebeitrag in Höhe von 85 €
- vorsorglich evtl. Krankenkosten 35 €
- empfohlenes Taschengeld 65 €
- und die Kosten eines ärztliches Attestes
Diese Summe können ALG II-Bezieher nicht auf einmal bezahlen und müssen sicherlich ein ganzes Jahr diesen Betrag sich vom Munde absparen.
Manchmal helfen durch finanzielle Unterstützung , auch mal Oma und Opa, oder jemand anderes aus der Familie, um solche Urlaubsfahrten für Kinder zu ermöglichen.
Richtige Probleme haben jedoch Haushalte in denen mehrere sozialschwache Kinder vorhanden sind. Hier ist es kaum möglich, dass die Eltern ihre Kinder an Ferienfahrten teilnehmen lassen.
Nehmen wir mal das uns bekannte Beispiel einer Familie, die vier Kinder hat.
Diese Familie müsste einen Betrag von ca. 720 € für die Ferien ihrer Kinder aufwenden.
Da dieses für einen Arbeitslosengeld II - Haushalt nicht möglich ist, bleiben dann meistens diese Kinder zu Hause und müssen ihre Ferienzeit in der Stadt gestalten.
Allerdings wird den Kindern auch dieses nicht immer ganz leicht gemacht.
Dazu ein Bericht demnächst auf dieser Seite.