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7. April 2009

Stadt Gelsenkirchen Referat 3/2

Antwort auf die Anfrage bezüglich des VRR

Sehr geehrter Herr Herrmann,

Ihre Frage, welche Belastungen bzw. Kosten in Sachen VRR auf die Stadt Gelsenkirchen künftig zukommen, kann erst nach Abschluss der Verhandlungen der VRR AöR mit der DB und dem Land beantwortet werden.

Die in den letzten Monaten von der VRR AöR vorgelegten worst-case Szenarien zum Rechtstreit mit der DB und zur Entwicklung der SPNV-Umlage sahen zusätzliche jährliche Belastungen für die Kommunen und Kreise vor. Sie entsprechen nicht mehr dem aktuellen Sachstand, da die VRR AöR mit der DB und dem Land mit dem Ziel weiter verhandelt, über die bisherige SPNV-Umlage hinausgehende zusätzliche Kosten auszuschließen bzw. zu minimieren.

Die Stadt Gelsenkirchen erstattet in die SPNV-Umlage, die für 2009 insgesamt für den VRR-Bereich 15,182 Mio. € beträgt, nach dem Schlüssel „Anzahl der Haltestellenabfahrten" jährlich rd. 0,198 Mio. €. Der prozentuale Anteil der Stadt Gelsenkirchen an den Haltestellenabfahrten (432 Haltestellen von 33.147) beträgt für 2009 rd. 1,303 %.

In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind Gerichtskosten i. H. von rd. 540.000 € entstanden.

In Ihrem Schreiben genannte Gerichtskosten i. H. von ca. 25 Mio. € sind mir nicht bekannt. Diese Summe betrifft wahrscheinlich eine hypothetische Hochrechung für einen langjährigen Rechtsstreit durch alle Instanzen einschließlich mehrjähriger Zinszahlungen.

Anwaltskosten für v. g. Rechtsstreit sind im Wirtschaftsplan der VRR AöR für das Jahr 2009 berücksichtigt worden.

Bis zum 31.12.2008 sind lt. VRR AöR aus dem Rechtstreit mit der DB Zinsen (rd. 3,6 Mio. €) angefallen, die mit Forderungen der AöR gegen die DB aus früheren Jahren verrechnet werden sollen.

Falls die Gerichtskosten i. H. von 540.000 € nicht mit Forderungen gegen die DB verrechnet werden können und nach Abschluss der Verhandlungen zu erstatten wären, müsste die Stadt Gelsenkirchen z. B. bei Anwendung des Schlüssels Haltestellenabfahrten davon einen Anteil von rd. 1,303 % (rd. 7.040 € ) übernehmen.

Die Stadt Gelsenkirchen hat wie andere Städte aufgrund der worst-case Szenarien der VRR AöR vorsorglich finanzielle Mittel für zusätzliche Belastungen aus dem Rechtsstreit in das Finanzbudget für den ÖPNV eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Sauerland