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27. Mai 2009

Antwort zur Anfrage Umweltzone

Anfrage an die Stadtverwaltung Gelsenkirchen
Umweltzonen in Gelsenkirchen

hier: Ihr Schreiben vom 07.05.2009

Sehr geehrter Herr Herrmann,

im Folgenden habe ich die Antworten zu Ihren Fragen zusammengestellt.

Hat die Stadt Gelsenkirchen Erhebungen in Auftrag gegeben um festzustellen. was sich in der Feinstaubbelastung geändert hat? Hat eine Entlastung für die Umwelt stattgefunden? Wann wird ein Zwischenbericht über Erfolg/Misserfolg durch die Stadtverwaltung Gelsenkirchen erstellt bzw. veröffentlicht?

Die Stadt Gelsenkirchen hat keine eigenen Erhebungen in Auftrag gegeben. Zuständige Behörden für die Aufstellung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet sind die Bezirksregierungen (Münster, Düsseldorf, Arnsberg).
Der Luftreinhalteplan (LRP) enthält ein Bündel von insgesamt mehr als 80 Maßnahmen aus den Sektoren Industrie, Hausbrand und Kleingewerbe sowie Verkehr, die zurzeit in den Kommunen umgesetzt werden
Die Umweltzone ist nur eine der im LRP benannten Maßnahmen. Bis zum Jahre 2010 werden sämtliche Minderungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit geprüft, um über die weitere Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet zu entscheiden. Es soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 durch das Land eine umfassende Auswertung zur Wirksamkeit der Maßnahmen geben. Es wird geprüft, inwiefern die gesetzten Ziele, eine Reduzierung der Stickstoffdioxid- und Feinstaub – Konzentrationen, erreicht worden sind. Das Messen und Beurteilen von Emissionen und Immissionen stellt die wesentliche Grundlage dar, um den Erreichungsgrad der Stickstoffdioxid- und Feinstaub - Reduzierungen zu überprüfen. Hierzu wird das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Messungen und begleitende Berechnungen durchführen. Diese Evaluation soll beispielsweise zeigen, ob die Umweltzonen ausgedehnt bzw. verkleinert werden können.
Über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans in Gelsenkirchen wird der UA fortlaufend informiert, zuletzt am 12.03.2009 (Drucksache 04-09/6851). Ebenso wurde der UA über die Evaluation des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet durch das Land informiert (UA am 23.10.08, Drucksache 04-09/6237). Sobald der Stadt Gelsenkirchen neue Informationen zur Evaluation vorliegen, werden die zuständigen politischen Gremien erneut informiert.

Wie viele Verstöße durch den Verkehr wurden bis heute registriert?
Wie viele Bußgeldbescheide wurden bis heute ausgestellt und wie viele Bußgeldbescheide mussten zurückgenommen werden?

Es wurden 1.421 Ordnungswidrigkeitenverfahren (Stand: 15.05.2009) eingeleitet. Eine Statistik, wie viele Verfahren hiervon zu Bußgeldern werden, wird nicht geführt.
Es werden auch Verstöße geahndet, bei denen plakettenfähige Fahrzeuge ohne Plakette in den Umweltzonen am Verkehr teilgenommen (Fahren/Parken) haben.

Wann werden die Sondernutzungserlaubnisse ungültig und was passiert dann mit den Fahrzeugen die keine mehr haben? Dürfen diese Fahrzeuge dann nicht mehr in die Stadt?

Es wurden übergangsweise Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge von Bewohnern und ansässige Gewerbebetriebe in den beiden Gelsenkirchener Umweltzonen erteilt, die nach Ablauf der Genehmigungsfrist (30.09.2009) nicht mehr verlängert werden.
Die entsprechenden Fahrzeuge dürfen dann in den Umweltzonen nicht mehr am Verkehr teilnehmen.
In dringenden Fällen können weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilt bzw. verlängert werden.

Gibt es genügend Parkmöglichkeiten für Fahrzeuge, die nicht mehr in Stadt dürfen? Wenn ja, sind diese erkennbar ausgeschildert?

Einzige Parkmöglichkeit für Berufspendler ist die Nahverkehrsanlage, die als P+R-Anlage ausgewiesen ist. Von hier aus kann die Gelsenkirchener Altstadt mit der Straßenbahnlinie 302 der BOGESTRA erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Dr. Wiedemann