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24.06.2008

Präsidium des Deutschen Städtetages tagte in Wismar

Im Blickpunkt


Hilfen für Langzeitarbeitslose gut aufeinander abstimmen Anforderungen der Städte an kooperative Jobcenter
Nach Auffassung des Deutschen Städtetages müssen die Hilfen für Langzeitarbeitslose und ihre Familien auch in Zukunft gut aufeinander abgestimmt und so unbürokratisch wie möglich gewährt werden. Arbeitsagenturen, Kommunen sowie alle anderen Akteure der lokalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik müssten auch bei neuen Kooperationsformen die Vermittlung von Arbeit und der sozialen Hilfen für die Betroffenen möglichst reibungslos gestalten, betonte der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Wismar. Eine organisatorische Neuordnung ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht im Dezember die derzeitige Form der Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt hatte.
Zentrale Anforderungen des Deutschen Städtetages an eine künftige Kooperation beschrieb Ude so: „Für die Kommunen muss die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen in Zukunft freiwillig sein. Dort wo sie zustande kommt, sollte sie durch vertragliche Vereinbarungen abgesichert werden."
Die Städte und die Arbeitsagenturen müssten ihre Stärken zum Vorteil der Langzeitarbeitslosen einsetzen können. Dazu müsse neben der bestehenden Verantwortung der Kommunen für die sozialen Hilfen wie Kinderbetreuung, Schuldner- und Drogenberatung die Möglichkeit geschaffen werden, die Kommunen mit Aufgaben der Beschäftigungsförderung zu beauftragen. „Wenn diese und weitere wichtige Anforderungen erfüllt sind, sind die von Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit vorgeschlagenen kooperativen Jobcenter ein geeigneter Weg für die Zusammenarbeit."

Als Anforderungen der Städte an kooperative Jobcenter nannte Ude im einzelnen:

  • Das kooperative Jobcenter muss mehr sein als nur die getrennte Aufgabenwahrnehmung verschiedener Leistungsträger. Eingliederungsleistungen müssen abgestimmt und effizient erbracht werden.
  • Doppelstrukturen von Arbeitsagenturen und Kommunen müssen durch technische Zusammenarbeit und gegenseitige Vereinbarungen und Beauftragungen möglichst überwunden werden. Zum Beispiel ist die gemeinsame Nutzung von IT-Systemen bzw. Schnittstellen zu kommunalen Computersystemen zu prüfen.
  • Der kommunale Einfluss auf das Fallmanagement in den Jobcentern ist zu sichern und die kommunale Eigenverantwortung für die flankierenden Eingliederungsleistungen zu berücksichtigen. Der Fallmanager im Jobcenter muss den Hilfebedürftigen durch das weitere Verfahren lotsen, damit die Leistungen für ihn möglichst unkompliziert bewilligt werden können.
  • Die Kommunen sollten intensiv an der aktiven Arbeitsmarktpolitik beteiligt werden, etwa indem sie an der Erstellung von Arbeitsmarktprogrammen mitwirken. Die Städte möchten gerade die Personengruppen, die besonders auf soziale Dienstleistungen der Kommunen angewiesen sind, ganzheitlich betreuen und sich hier auch aktiv in die Beschäftigungsförderung einbringen, zum Beispiel, indem sie mit dem Fallmana¬gement beauftragt werden.
  • Personalfragen sollten zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen einvernehmlich in Zusammenarbeit mit den Personalräten geklärt werden. Die Kommunen und die Mitarbeiter vor Ort müssen entscheiden, ob Personal dauerhaft zur Bundesagentur wechselt. Der hohe Anteil befristet Beschäftigter muss zugunsten von Festangestellten zurückgefahren werden.

Der Städtetagspräsident berichtete, dass die Städte ihre Vorstellungen in Gesprächen mit dem Ministerium und der Bundesagentur eingebracht haben. Der Deutsche Städtetag unterstütze die Bemühungen, die Zusammenarbeit im Rahmen freiwilliger Kooperationen neu zu regeln. Er lege sich damit aber nicht vor Ende der Ge spräche auf das Modell des kooperativen Jobcenters fest. Bei allen diskutierten Modellen müsse im übrigen klar sein, dass der Bund voll in der Finanzverantwortung für das Sozialgesetzbuch II (SGB II oder Hartz IV) bleibe.


Der Städtetagspräsident: „Es sollte rasch eine politische Entscheidung über die künftige Organisation der Hilfen getroffen werden, damit genügend Vorbereitungszeit bleibt. Wenn die Entscheidung für kooperative Jobcenter fällt, muss ein geordneter Übergang von den Arbeitsgemeinschaften  sichergestellt sein. Das sind wir sowohl den etwa sechs Millionen Leistungsempfängern als auch den etwa 60.000 Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaften schuldig.“


29.04.2008

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