
16.11.2008
07.03.2010
Von Dieter Carstensen
für alle Wählerinnen und Wähler, die direkt, oder indirekt vom Hartz IV Verbrechergesetz betroffen sind, für alle Menschen, die noch ein soziales Gewissen haben, ist die NRW-SPD, für die Landtagswahl am 9. Mai 2010, durch die Äusserungen ihrer Landesvorsitzenden Kraft, zum nahezu kostenlosen Einsatz von Hartz IV Bedürftigen für "gemeinnützige" Aufgaben endgültig unwählbar geworden.
Laut Spiegel online vom 6.3.10 "glänzt" Frau "Kraft-ilanti" mit der Meinung:
"Wir müssen endlich ehrlich sein: Rund ein Viertel unserer Langzeitarbeitslosen wird nie mehr einen regulären Job finden", begründete Kraft ihre Initiative. Diese Menschen bräuchten ein neues Angebot, das ihnen eine "würdevolle Perspektive" gebe.
Als Lohn für die langfristige Beschäftigung in gemeinnützigen Jobs reiche ein "symbolischer Aufschlag auf die Hartz-IV-Sätze", der ohne Mehrkosten für den Staat realisierbar sei."
Link: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,682124,00.html#ref=rss
Richtig ist, daß ein Großteil der Hartz IV Bedürftigen wohl nie wieder eine feste Arbeit finden wird, ein Faktum, was die meisten PoltikerInnen ungerne wahrhaben wollen, da die Zeiten der Vollbeschäftigung für immer vorbei sind.
Richtig ist auch, daß diese Menschen neue Angebote "mit würdevollen Perspektiven" brauchen.
Richtig ist aber auch, daß vielen Menschen die "würdevollen Perspektiven" gerade eben, zum Beispiel durch die Einführung der Hartz IV Gesetze, die Zulassung der Hedge Fonds in der BRD, die 400 Euro Jobs (die im Handel 100.000'nde Vollzeitstellen vernichteten), die massive Ausweitung der ausbeuterischen, unterbezahlten Zeitarbeit, sowie die Einführung des absoluten Niedriglohnsektors, alles durch die SPD unter Schröder und Steinmeier, genommen wurden!
Die SPD, so wird es durch die "Möchtegernministerpräsidentin" Kraft für NRW deutlich, hat NICHTS aus ihren Fehlern gelernt, ganz im Gegenteil, sie wiederholt sie und ist darin offensichtlich sogar noch steigerungsfähig!
Westerwelle fordert Schneeschippen für Hartz IV Betroffene, Kraft Laub harken und Berlins Wowereit laut Welt am Sonntag "in bestimmten Fällen auch Kürzungen der Sozialhilfe", wobei Sozialhilfe schon das unterste Existenzminimum ist!
Wo ist da noch der Unterschied zwischen der FDP Hetze und der SPD Verachtung gegenüber den verarmten Menschen, an deren Elend beide Parteien mitschuldig sind?
Kein Wunder, daß laut "DerWesten.de", Ausgabe vom 6.3.10. der Beifall aus der "liberalen" Reichenklientelpartei umgehend erfolgte:
"FDP-Generalsekretär Christian Lindner erklärte derweil, mit Krafts Äußerungen gestehe die SPD erstmals ein, dass es im Sozialstaat einen Erneuerungsbedarf gebe. Die Sozialdemokraten müssten nun „zu einer Politik des Forderns und Förderns zurückkehren."
Die Forderung von Frau Kraft ist dermassen unsinnig, wie es unsiniger schon nicht mehr geht:
Sie will allen Ernstes, dafür überhaupt nicht ausgebildete Menschen, z.B. als Hilfskräfte in der chronisch unterbesetzten Altenpflege einsetzen, anstelle dort mehr ausgebildetes Personal einzustellen und vollwertige Arbeitsplätze im Sozialbereich zu schaffen, die zu Hunderttausenden fehlen!
Es "hebt" ungeheuer das Selbstwertgefühl und ist eine tolle Perspektive, wenn Arbeitssuchende für einen Appel und ein Ei die Arbeit vollausgebildeter Kräfte ersetzen sollen, dann mit diesen nicht mal zusammen, wie in Betrieben üblich, unter Kollegen einen Kaffee trinken gehen können, weil sie dafür kein Geld haben. Und das im Bewusstsein, nie in dem Betrieb eine Vollzeitstelle bekommen zu können!
Das bedeutet de facti nichts anderes als eine innerbetriebliche "Zweiklassengesellschaft" zu schaffen, deren negative Auswirkungen, auf alle Beteiligten, bereits am Beispiel der Zeitarbeit und der 1 Euro Jobs durch zahlreiche Studien hinreichend nachgewiesen wurde.
"Gemeinnützig" tätig werden, auf "freiwilliger" Basis kann auch jetzt schon JEDER, viele Arbeitssuchende engagieren sich z.B. bei den Tafeln, Vereinen, Verbänden, was Frau Kraft aber wohl entgangen zu sein scheint.
Ebenso entgangen ist ihr, daß jede soziale Aktivität, um nicht aus der umgebenden sozialen Beziehungsgruppe ausgegrenzt zu werden, auch mit Ausgaben, wie z.B. Beteiligung an Geburtstagsgeschenken im Team, gemeinsamen Unternehmungen und auch Mehrkosten, z.B. für den Zusatzverschleiss an Kleidung, Fahrt-, Telefon-, Portokosten etc. verbunden ist.
Es zeugt von völliger sozialer Inkompetenz der SPD NRW Spitzenkandidatin, in absoluter Ignoranz sozialer, zwischenmenschlicher Beziehungen in Gruppen von Menschen, dann auch noch zu tönen, daß ein "symbolischer Aufschlag auf die Hartz-IV-Sätze" für solche Tätigkeiten reiche!
Viele sozial Bedürftige haben sich nämlich gerade deswegen aus Vereinen und ehrenamtlichen Engagement völlig zurückgezogen, weil sie wegen ihrer knappen Finanzen nicht einmal ansatzweise mithalten können und bereits jetzt dadurch bei allen diesen Aktivitäten vollkommen ausgegrenzt und als ARM stigmatisiert sind.
Auf all das, auch auf die Schamgefühle der Betroffenen nimmt Frau Kraft keinerlei Rücksicht. Daher sind ihre Vorschläge zynisch, menschenverachtend und realitätsfremd zu nennen.
Scheinbar hat Frau Kraft, wie so viele SPD'ler, Willy Brandt nicht gelesen, Zitat: "Es hat keinen Sinn, eine Mehrheit für die Sozialdemokratie zu erringen, wenn der Preis dafür ist, kein Sozialdemokrat mehr zu sein."
Für NRW stellt sich JETZT nicht mehr die Frage: Möchte die SPD mit der LINKE eine geduldete Regierung oder Koalition wagen?
Für NRW stellt sich JETZT die Frage: Kann sich Die Linke angesichts ihrer Wählerschaft überhaupt eine irgendwie geartete Unterstützung DIESER unsozialen NRW SPD erlauben?
Bleibt zu hoffen, daß die NRW Linke sich treu bleibt, stark genug wird, um in den Landtag einzuziehen und als einzige verbleibende soziale Kraft, die nicht unter dem neoliberalen Realitätsverlustsyndrom gegenüber der sozial-gesellschaftlichen Wirklichkeit leidet, eine kraftvolle Oppositionsarbeit gegen den neoliberalen Einheitsbrei, im Sinne der von den anderen Parteien vollkommen mißachteten und im Stich gelassenen, hilfebedürftigen Menschen leistet.
Der Text des Autors befindet sich auch unter http://www.dieter-carstensen-waldbroel-nrw.homepage.t-online.de/371101.html
25.02.2010
Die Hartz IV-Empfänger in Gelsenkirchen halten sich mit Anträgen auf Sonderzuschüsse zurück.
Dieses Fazit hat das Integrationscenter im Sozialausschuss gezogen. Nach einem Gerichtsurteil bekommen Hartz IV-Empfänger in Ausnahmefällen zusätzliche Beträge ausgezahlt. Im Moment werden beim Integrationscenter neue Aushänge im Eingangsbereich vorbereitet, um die Arbeitslosen darüber zu informieren. Außerdem sind die Jobvermittler dabei, die Ausnahmregelungen für Sonderbedarf aufzulisten.
Quelle: radioemscherlippe.de
24.02.2010
Die Einladungen der ARGE sollte man doch genauer auf Fehler prüfen. Wie in vorliegendem Fall, wird mit einer Sanktion gedroht, obwohl man der Dame in dem an sie gericheten Schreiben bis zum 15.12.2010 für ein persönliches Vorsprechen Zeit gegeben hat.
Sehr geehrte Frau ……… (Name der Redaktion bekannt)
Meiner Einladung am 08.02.2010 sind sie leider- trotz Belehrung über die Rechtsfolgen- nicht nachgekommen. In meiner Einladung habe ich sie gleichzeitig aufgefordert, bei einer eventuellen Arbeitsunfähigkeit zum genannten Termin, am ersten Werktag Ihrer erneuten Arbeitsfähigkeit vorzusprechen. Nach meinen Kenntnisstand hätten Sie daher spätestens am 15.12.2010 persönlich vorsprechen müssen. Dieser Meldeaufforderung sind Sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, der Einladung nachzukommen. Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II wegen jedes Meldeversäumnisses um den in meinen vorangegangenen Einladungsschreiben genannten Prozentwerten der für Sie nach §20 Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung für die Dauer von 3 Monaten abzusenken. Falls Ihnen ein Zuschlag nach §24SGB II gewährt wird, entfällt dieser für den Absenkungszeitraum.
Ich gebe Ihnen hiermit gem. §24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
20.02.2010
09.01.2010
Sanktionen für Sozialgeldbeziehende nach § 32 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
04.01.2010
Seit dem 1. Januar 2005 ist Hartz IV in Kraft. Es wurde durch die rot-grüne Koalition mit den Stimmen von Union und FDP eingeführt. Dazu erklärt die stellvertretende Parteivorsitzende Katja Kipping:
Für viele Menschen war und ist die Einführung von Hartz IV eine radikale Verschlechterung ihrer Situation. Das vollmundig versprochene Ziel, Menschen einen verbesserten Zugang zur Erwerbsarbeit zu ermöglichen, wurde nicht erreicht. Die Hälfte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind auch nach drei Jahre Leistungsbezug nicht aus Hartz IV herausgekommen. (IAB Kurzbericht 5/09)
Hartz IV bedeutet Armut per Gesetz. Ehemalige Bezieherinnen und Bezieher der Arbeitslosenhilfe mussten hohe Einkommenseinbußen hinnehmen. Das Leistungsniveau von Hartz IV liegt weit unterhalb der Armutsgrenze, die nach den neuesten Auswertungen im Jahr 2007 bei 913 Euro lag (EU-SILC). Die Regelleistungen stehen aktuell beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.
Hartz IV bedeutet Ausgrenzung per Gesetz. Grundrechtswidrig werden Sozialleistungen bei mangelndem Wohlverhalten gekürzt bzw. gänzlich versagt. Es wurden im Jahr 2008 rund 789.000 Sanktionen ausgesprochen. Von diesen wurden 41,5 % durch Widersprüche und 65,3 % durch Klagen vollständig oder teilweise zurück genommen – entsprachen also nicht einmal den eigenen Gesetzesvorgaben. (vgl. Bundestagsdrucksache Nr. 16/13577)
Die Sanktionen und die Bedarfsgemeinschaftskonstruktion führen zu einer sozialrechtlichen Sippenhaft. Jungen Menschen unter 25 Jahren wird unter Androhung von Leistungsentzug der Auszug aus dem Elternhaus verwehrt. Erstmalig Leistungsbeziehende werden mit perspektivlosen, so genannten Sofortangeboten, aus dem Leistungsbezug gedrängt. Die von Hartz IV betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden entrechtet und sind in den überlasteten Ämtern vielfältigen Demütigungen und Schikanen ausgesetzt. Sozialdetektive schnüffeln in der Privatsphäre. Missbrauchsunterstellungen werden per Gesetz und darüber hinaus von einigen Politikerinnen und Politikern reichlich gepflegt.
Mit Hartz IV ist die Förderung des Niedriglohnsektors vorangeschritten. Die bestehenden Zumutbarkeitsregelungen und die grundrechtswidrigen Sanktionen erzeugen sowohl auf die Leistungsbeziehenden als auch auf die Erwerbstätigen einen großen Druck, jeden auch noch so miserablen Job anzunehmen bzw. zu behalten. Die Bereitschaft auch schlechte Jobs anzunehmen, ist erheblich gestiegen. (IAB-Kurzbericht Nr. 19. vom 1.10.2007). Hartz IV führt zu einem flächendeckenden Kombilohn, der ausbeuterische Unternehmen mit allgemeinen Steuergeldern subventioniert.
Die verwaltungsmäßige Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist misslungen. Sie ist vom obersten Verfassungsgericht als verfassungswidrig qualifiziert worden. Der Streit über organisatorische und finanzielle Zuständigkeiten wird auf dem Rücken der Leistung beziehenden Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter ausgetragen.
Alles in Allem: Hartz IV hat entscheidend zur radikalen Verschlechterung der sozialen und grundrechtlichen Situation in Deutschland beigetragen. Kennzeichen deutscher Zustände ist auch, dass die von Armut und Ausgrenzung betroffenen Menschen von einer großen Anzahl von Menschen als unnütz qualifiziert werden. (Wilhelm Heitmeyer, Hrsg.: Deutsche Zustände, Folge 6 und Folge 8. Frankfurt /Main, 2007 und 2009)
Die Spaltung der Gesellschaft schreitet voran. Daher gilt: Hartz IV muss weg – ohne Wenn und Aber. DIE LINKE streitet für eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung, einen Mindestlohn von 10 Euro und für gute Bedingungen der Erwerbsarbeit sowie für eine individuelle Kindergrundsicherung.
29.11.2009
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 20. Oktober 2009 über die anhängigen Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 mündlich verhandelt. Dabei ging es um die vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) und vom Bundessozialgericht (BSG) eingereichten Vorlagebeschlüsse, nach denen jeweils gemäß Art. 100 GG zu prüfen ist, ob §§ 20 und 28 SGB II und damit die Bemessung und die Höhe der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind.
QUELLE: TACHELES - hier klicken, mehr erfahren und Musterwiderspruch downloaden
15.04.2009
WDR-Studio Essen – Nachrichten - Rhein und Ruhr aktuell
Mittwoch, 15.April 2009
Im Bereich der Arbeitsagentur Gelsenkirchen melden sich viele Menschen zu spät arbeitslos. Die Agentur hat nach eigenen Angaben in diesem Jahr bereits mehr als 550 solcher Fälle registriert. Das ist ein Anstieg um fast 30 Prozent innerhalb eines Jahres. Viele Betroffene wüssten nicht oder vergäßen, dass sie sich im Normalfall drei Monate vor Ablauf eines Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden müssten, um Leistungen zu beziehen, hieß es zur Begründung. Wer diese Frist versäumt, erhält vorübergehend kein Arbeitslosengeld.
01.03.2009

