Mitgliederversammlung

Am Samstag, dem 30. Januar, findet ab 11 Uhr die erste Mitgliederversammlung des neuen Jahres im Sportzentrum Schürenkamp statt. Alle Mitglieder des Kreisverbandes erhalten eine postalische Einladung. Wir sorgen für einen möglichst kontaktfreien Ablauf und tragen Sorge für höchstmögliche Hygienemaßnahmen zum Schutz aller Teilnehmenden.

Auf  der vorläufigen Tagesordnung stehen folgende Punkte:

1. Begrüßung

2. Formalia - Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollführers

3. Verabschiedung der Tagesordnung

4. Wahl der Wahlkommission, Wahl der Mandatsprüfungskommission 

5. Wahl der zwei Vertrauenspersonen

6. Wahl der Vertreter zur Landesvertreterinnenversammlung

7. Wahl der KandidatIn für die Bundestagswahl für den Wahlkreis Gelsenkirchen

8. Berichte des Vorstandes und der Ratsfraktion

9. Vorausschau auf BTW 21

10.  Termine und Verschiedenes

 

Hinweise zu Schutzmaßnahmen Corona:


Auf dem Gelände gilt Maskenpflicht und Abstandhalten von zwei Metern.

Der Zu- und Abgang des Gebäudes erfolgt im Einbahnstraßenprinzip.

Handdesinfektion wird vorgehalten.


 

Stimmberechtigt ist, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Mitglied im Kreisverband und in Gelsenkirchen wohnhaft
  • im Sinne von § 4 Abs. 3 der Bundessatzung seinen Beitragspflichten nachkommt, jedenfalls aber nicht mehr als 3 Monate beitragssäumig ist,
  • länger als sechs Wochen Mitglied der Partei,
  • bei Neueintritten: der erste Mitgliedsbeitrag ist bezahlt, die Mitgliedschaft wirksam.

Die Sechs-Wochen-Frist berechnet sich nach dem Tag, an dem der Eintritt beim zuständigen Vorstand eingeht. Genoss*innen, deren Eintritte den Kreisvorstand bis einschließlich 18.Dezember 2020 erreicht haben, sind am Tag der Versammlung einen Tag außerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Sie sind – erste Beitragszahlung vorausgesetzt – Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten.