Einzelansicht (SINGLE)

"Bremer Modell" auch in Gelsenkirchen einführen

Pressemeldung

 

Zur gestrigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales haben DIE LINKEN gemeinsam mit den Piraten und AUF einen Antrag zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende eingebracht. Vorbild hierfür ist das sogenannte "Bremer Modell".

 

"Wir haben mit unserem Papier den gemeinsamen Antrag aller demokratischen Parteien aus Münster übernommen, der dort mehrheitlich beschlossen worden ist. In der Hoffnung, dass im Interesse aller Beteiligten auch die Gelsenkirchener Parteien sich hierzu entschließen können. Bedauerlicherweise ist dies jedoch nicht der Fall. Viel lieber verschiebt man diese Angelegenheit auf eine Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz im September, nachdem die Gesundheitskonferenz getragt hat und will das Ganze erst einmal wieder ruhen lassen", so die Stadtverordnete Bettina Angela Peipe, die DIE LINKE im Ausschuss für Arbeit und Soziales vertritt.

Zur gestrigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales haben DIE LINKEN gemeinsam mit den Piraten und AUF einen Antrag zur Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende eingebracht. Vorbild hierfür ist das sogenannte "Bremer Modell".

"Wir haben mit unserem Papier den gemeinsamen Antrag aller demokratischen Parteien aus Münster übernommen, der dort mehrheitlich beschlossen worden ist. In der Hoffnung, dass im Interesse aller Beteiligten auch die Gelsenkirchener Parteien sich hierzu entschließen können. Bedauerlicherweise ist dies jedoch nicht der Fall. Viel lieber verschiebt man diese Angelegenheit auf eine Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Verbraucherschutz im September, nachdem die Gesundheitskonferenz getragt hat und will das Ganze erst einmal wieder ruhen lassen", so die Stadtverordnete Bettina Angela Peipe, die DIE LINKE im Ausschuss für Arbeit und Soziales vertritt.

Bisher können lediglich Leistungsberechtigte, die schon länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, mit einer Chip-Karte einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG, besonders bezogen auf die gesundheitliche Versorgung eher problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystsem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang erheblich eingeschränkt. Durch Nutzung einer Krankenversicherten-Chipkarte für alle Berechtigten nach § 2 AslybLG wird nicht nur eine Gleichbehandlung für die Betroffenen erzielt, sondern es lassen sich in erheblichem Umfang auch administrative Kosten einsparen.

"Wir machen mit unserem Antrag einen expliziten Vorschlag zur Verbesserung der Situation von Flüchtlingen in unserer Stadt und zu finanziellen Einsparungen für die Verwaltung ... dieser wird nicht angenommen. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und paradox", so Peipe abschließend.

Der Antrag als pdf