GEWONNEN - Gericht kippt undemokratisches Gesetz zur Kommunalwahl! Ein großer Tag für die Demokratie

Die Linke KV Gelsenkirchen, Fotis Matentzoglou

Die Linke Gelsenkirchen begrüßt das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, das die Reform des Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Die Linksfraktion Gelsenkirchen begrüßt das heutige Urteil des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen, das die Reform des Kommunalwahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt hat.

Das sogenannte „Rock-Verfahren“, mit dem CDU, SPD und Grüne kleinere Parteien systematisch benachteiligen wollten, wurde gestoppt – ein Sieg für die Chancengleichheit und die demokratische Vielfalt.

Fotis Matentzoglou erklärt:
„Gerade in den Kommunen muss der Wählerwille respektiert werden – es darf nicht sein, dass kleinere Parteien durch Tricksereien ausgegrenzt werden! Wir begrüßen den Beschluss des Gerichts ausdrücklich.“

„Es ist offensichtlich: Die etablierten, schwächelnden Parteien – SPD, CDU und Grüne – verlieren zunehmend an Rückhalt. Anstatt mit inhaltlich überzeugender Politik um Vertrauen zu werben, versuchen sie, mit fragwürdigen Gesetzesänderungen ihre Macht zu sichern. Doch politische Mehrheiten entstehen nicht durch faule Kompromisse oder rechtswidrige Verfahren, sondern durch glaubwürdige, soziale und gerechte Politik für die Menschen vor Ort. Genau dafür steht Die Linke – auch im kommenden Kommunalwahlkampf,“ führt Matentzoglou weiter aus.

Die Linke Gelsenkirchen sieht in der Entscheidung des Gerichts einen klaren Auftrag, die demokratische Teilhabe zu schützen und weiter auszubauen. Jetzt ist die Zeit, die politische Landschaft in NRW zu erneuern – vielfältig, gerecht und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.