Die Polizei und ihre Lizenz zur Gewalt
Am 15. März war der internationale Tag gegen Polizeigewalt. Gewalt auszuüben gehört zu den zentralen Funktionen der Polizei. Dafür hat sie umfangreiche Befugnisse und Einsatzmittel, und dafür ist sie ausgebildet
Die öffentliche Debatte um polizeiliche Gewalt dreht sich regelmäßig um die Frage, inwieweit diese rechtmäßig war. Doch erstens ist das Recht auslegungsbedürftig und kann ein Sachverhalt je nach Blickwinkel unterschiedlich bewertet werden. Zudem kommt es dabei auch juristisch immer auf die Perspektive an: So kann die gewaltsame Auflösung einer Demonstration verwaltungsrechtlich fehlerhaft und damit rechtswidrig sein, während ein Faustschlag gegen eine daran beteiligte Person zugleich strafrechtlich als durch Notwehr gerechtfertigt und damit rechtmäßig eingestuft werden kann.
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