Sachverständige halten Gesetzentwürfe für verfassungswidrig
Die Bundesregierung will Polizeibehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge neue Fahndungsmöglichkeiten erlauben. Fachleute halten die Befugnisse für viel zu weitreichend und warnten heute im Bundestag vor einer rechtlichen Wackelpartie.
Mit Gesichtserkennung im Internet fahnden oder mit Hilfe von Software möglichst große Datenmengen verknüpfen und analysieren. Diese neuen Befugnisse fordert die Bundesregierung in mehreren Gesetzentwürfen für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Auch das Bundesamt für Migration soll per Gesichtserkennung Asylsuchende identifizieren dürfen. Die Reformpläne – auch bekannt als “Sicherheitspaket 2.0” – sind heute Thema im Innenausschuss des Bundestages gewesen.
netzpolitik.org/2026/sicherheitspaket-2-0-sachverstaendige-halten-gesetzentwuerfe-fuer-verfassungswidrig/
