Stadt verbietet Gedenkveranstaltung für die Opfer rechtsradikaler Gewalt bei den Ruhrkämpfen 1920

Die Stadt Gelsenkirchen hat die für kommenden Samstag, 14.03. um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Horst-Süd von einem breiten linken Bündnis geplante Gedenkfeier anlässlich des 100. Jahrestages der Märzkämpfe der Roten Ruhr-Armee gegen den Kapp-Putsch und rechtsradikale Freicorps mit sofortiger Wirkung verboten - unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2.500 €. Sie beruft sich dabei auf die Friedhofssatzung, die nur Gedenkfeiern von Religionsgemeinschaften vorsehe.

DIE LINKE. Gelsenkirchen, die am Bündnis mitarbeitet, erklärt dazu: 

Was formaljuristisch korrekt sein mag, ist gleichwohl seltsam geschichtsvergessen und politisch ein ungeheurer Affront gegen alle Antifaschisten. Außerdem wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Diese Entscheidung darf deshalb nicht das letzte Wort in Sachen antifaschistischem Gedenken sein.

 

Das Bündnis hat die Veranstaltung aufgrund der Verbotsverfügung abgesagt. Das heißt jedoch nicht, dass es an diesem Tag kein Gedenken und keine Ehrung geben wird. DIE LINKE ruft dazu auf, nun am Samstag individuell und schweigend der Opfer zu gedenken und damit zugleich gegen die Entscheidung der Stadt zu protestieren.

 

Hier die Pressemitteilung des Bündnisses: 

 

Antifaschistisches Gedenken muss auf Friedhöfen möglich sein!

Die für den kommenden Samstag, 14.03. um 14 Uhr von einem breiten Organisations- und Personenbündnis geplante Gedenkfeier zu Ehren der ermordeten Arbeiter der Roten Ruhr-Armee wird abgesagt. Die Stadt hatte unter Berufung auf die Friedhofssatzung die Gedenkveranstaltung untersagt – unter Androhung einer Geldstrafe in Höhe von 2500 €. 

Mit dem Generalstreik und den Märzkämpfen haben auch Gelsenkirchener Arbeiter vor 100 Jahren den rechtsradikalen Kapp-Putsch zum Scheitern gebracht und verhinderten damit die Errichtung einer Militärdiktatur. Viele revolutionäre Arbeiter fielen damals dem Terror von Reichswehr und Freicorps zum Opfer. 

Vor diesem Hintergrund stößt die von der Stadtverwaltung verhängte Nutzungsuntersagung auf städtischen Friedhöfen beim Organisatorenkreis auf völliges Unverständnis. Dazu gehören AUF Gelsenkirchen, DIE LINKE, DKP, Freidenkerverband, Jugendverband REBELL, Kumpel für AUF, MLPD, Frauenverband Courage, VVN-BdA sowie Einzelpersonen wie K.H.Rotthoff/Gesellschaft für jüdisch-christliche Zusammenarbeit. Wenn andere - auch nicht-kirchliche - Veranstalter Gedenkfeiern durchführen können, dann kann es für ein antifaschistisches Gedenken keine Ausnahmeregelung geben. Das gilt umso mehr in der heutigen Zeit, in der es dringend geboten ist, Flagge zu zeigen gegen Faschismus und rechten Terror. Das Gedenken sollte deshalb auch die Opfer unter den jüdischen Zwangsarbeiterinnen und unter den sowjetischen Kriegsgefangenen mit einschließen, denen auf dem Friedhof Horst-Süd ebenfalls Gedenktafeln gewidmet sind. 

Auf Unverständnis stößt die Entscheidung der Stadt auch deshalb, weil würdige Gedenkfeiern zu Ehren der ermordeten Bergarbeiter und der dort ebenfalls bestatteten Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime bereits seit Jahren auf dem Friedhof Horst-Süd ohne Beanstandungen durchgeführt wurden. Außerdem finden zum 100. Jahrestag der Märzkämpfe in zahlreichen Städten Gedenkfeiern und Veranstaltungen dieser Art statt, auch auf Friedhöfen – und nicht selten unter Beteiligung städtischer Repräsentanten. 

Die Gedenkfeier soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Das Bündnis ruft alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener auf, am 14.3. ab 14 Uhr als Einzelpersonen die Gelegenheit zu nutzen, an den Gedenksteinen Blumen niederzulegen und den Opfern des rechten Terrors die Ehre zu erweisen.