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Mama, Papa, darf ich ein Eis?

Stellungnahme der Linksfraktion Gelsenkirchen zum Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtverbandes

Diese Frage werden Eltern bald wieder täglich von ihren Kindern hören. Für mehr  als 40 % der Gelsenkirchener Kinder wird die Antwort hierauf aber meist „nein“ lauten, das ist fast jedes 2. Kind. Der gestern vom Paritätischen Wohlfahrtsverband veröffentlichte Armutsbericht zeigt einmal mehr auf, wie „arm dran“ die Kinder in Gelsenkirchen sind, denn die Stadt steht, wie bereits im vergangenen Jahr, auf dem letzten Platz im Städteranking.

Hierzu Bettina Peipe, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion Gelsenkirchen: „Überrascht haben mich die Zahlen im Armutsbericht für Gelsenkirchen nicht, erschreckend finde ich sie jedoch immer wieder. Mit einer Hartz-IV-Quote von 22,8 % für 2014 ist Gelsenkirchen nicht nur in NRW Spitzenreiter, sondern liegt bundesweit sogar auf Platz 2 aller kreisfreien Städte. Die Hartz-IV-Quote für Kinder für 2015 beträgt in unserer Stadt sogar 40 %! Das ist ein unhaltbarer und menschenunwürdiger Zustand. Vom Land hören wir Parolen wie „Kein Kind zurücklassen“, die Bundesfamilienministerin redet immer wieder davon, dass besonders Alleinerziehende bessere Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben müssen. Tatsache ist allerdings, dass dieser Personenkreis mit 41,9 % am häufigsten von Armut betroffen ist. Der Bericht macht deutlich, dass Armut bereits in Kinderjahren beginnt und wir wissen, dass sich das bis ins Alter fortsetzt. Ein Gespenst geht um in Deutschland, es heißt „Altersarmut“. Die Zahl der Bezieher von Altersgrundsicherung hat sich zwischen 2003 und 2014 mit einem Zuwachs von 99 Prozent praktisch verdoppelt.

Die Stadt Gelsenkirchen bemüht sich, trotz Haushaltssicherungskonzept, viel für Kinder und Jugendliche zu tun, aber es ist höchste Zeit, den Abwärtstrend zu stoppen und – wenn überhaupt noch möglich – umzukehren. Unsere Forderungen an Bund und Land lauten daher: eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1050 Euro, eine Mindestrente von 1050 Euro und eine ausreichende Kindergrundsicherung.“